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Dr. Jochen Keute · Für unsere Stammpatienten

Erreichbar.Auch abends. Auch sonntags.

Es ist 21 Uhr, Ihr Kind glüht vor Fieber, und die Praxis ist seit zwei Stunden zu. Bis zur nächsten Notdienstzentrale: eine Stunde hin, drei bis fünf Stunden warten, eine Stunde zurück. Für unsere Stammpatienten muss das nicht sein.

Werktags

19 – 7 Uhr

Samstag & Sonntag

durchgehend

Kinder werden selten mittags krank. Sie werden abends krank, wenn die Praxis zu ist, wenn Sie am Bett stehen und nicht sicher sind, ob das jetzt harmlos ist oder eben nicht. Und dann beginnt das Rechnen: Fahren wir? Warten wir bis morgen? Wer bleibt bei den Geschwistern?

Wer hier oben im nordhessischen Bergland wohnt, kennt diese Rechnung. Bis zur nächsten ärztlichen Notdienstzentrale sind es rund sechzig Minuten Fahrt. Dort dann drei bis fünf Stunden warten – mit einem Kind, das eigentlich ins Bett gehört, oder mit einem Menschen, der Schmerzen hat. Und danach noch einmal sechzig Minuten zurück.

Sieben Stunden für eine Frage, die in zwanzig Minuten zu beantworten gewesen wäre. Das ist der Grund für dieses Angebot – nicht mehr und nicht weniger.

Für unsere Stammpatientinnen und Stammpatienten bin ich außerhalb der Praxiszeiten erreichbar: werktags zwischen 19 und 7 Uhr, samstags und sonntags durchgehend. Ich kenne Sie. Ich kenne Ihre Vorgeschichte, Ihre Medikamente, Ihre Kinder. Das ist der eigentliche Unterschied zu jedem Bereitschaftsdienst – dort trifft Sie ein Arzt, der Sie zum ersten Mal sieht und der deshalb vorsichtiger sein muss, als es nötig wäre.

Manchmal ist die beste Medizin der Satz: Das kann bis morgen warten. Sie können schlafen.

Warum das etwas kostet, obwohl Sie versichert sind

Weil ich es sonst nicht anbieten könnte. Die Vergütung für Leistungen außerhalb der Sprechstunde ist über die Kassenabrechnung in den letzten Jahren immer weiter zusammengeschmolzen; eine durchgehende Erreichbarkeit trägt sich darauf nicht mehr. Ich kann Ihnen entweder erklären, warum es nicht geht – oder ich mache es und rechne es privat nach der amtlichen Gebührenordnung ab. Ich habe mich für das Zweite entschieden.

Sie müssen das nicht in Anspruch nehmen. Der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 und der Rettungsdienst unter 112 stehen Ihnen unverändert und ohne Zuzahlung offen. Dies hier ist ein zusätzliches Angebot, kein Ersatz.

So läuft es ab

Vier Schritte, mehr nicht.

Sie brauchen keine App, kein Portal und keine Anmeldung. Sie brauchen nur die Nummer – die bekommen Sie in der Sprechstunde.

  1. Sie rufen an

    Kein Callcenter, keine Warteschleife, keine Nummer zum Drücken. Es geht ein Arzt ran, der Sie kennt.

  2. Wir klären am Telefon

    Sehr oft reicht das schon. Manchmal ist die richtige Antwort: Das kann bis morgen warten – und Sie können wieder schlafen gehen.

  3. Wenn nötig, sehen wir uns

    Ich komme zu Ihnen nach Hause, oder wir treffen uns in der Praxis. Was sinnvoller ist, entscheiden wir gemeinsam am Telefon.

  4. Wenn es ernst ist, organisiere ich

    Einweisung, Rettungsdienst, Anmeldung in der Klinik. Sie müssen nicht selbst herausfinden, wohin – das übernehme ich.

Bitte unbedingt lesen

112

Bei Lebensgefahr immer zuerst.

In diesen Situationen rufen Sie bitte sofort den Rettungsdienst – nicht mich. Der Rettungswagen ist schneller bei Ihnen als ich, und in diesen Minuten zählt jede einzelne.

  • Bewusstlosigkeit oder starke Benommenheit

  • Atemnot, Ersticken, blaue Lippen

  • Verdacht auf Herzinfarkt oder Schlaganfall

  • Starke, nicht stillbare Blutung

  • Krampfanfall

  • Schwerer Unfall oder Sturz aus Höhe

116117 – der ärztliche Bereitschaftsdienst

Bleibt für Sie unverändert und ohne Zuzahlung erreichbar – auch dann, wenn Sie dieses Angebot nicht nutzen möchten, wenn ich im Urlaub bin oder wenn Sie mich einmal nicht erreichen. Sie verlieren durch nichts einen Anspruch.

Was es kostet

Vier Beispiele, ehrlich gerechnet.

Abgerechnet wird nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – derselben Ordnung, nach der auch Privatpatienten abgerechnet werden. Die Beträge kann ich nicht frei festlegen. Vor der ersten Inanspruchnahme unterschreiben Sie eine kurze schriftliche Vereinbarung; ohne die geht es nicht, und das ist auch gut so. Anschließend erhalten Sie eine Rechnung, auf der jede einzelne Position nachvollziehbar aufgeführt ist.

Ein Telefonat am Abend

Werktag, 21 Uhr. Ausführliche Beratung am Telefon, rund zehn Minuten. Ein Besuch ist nicht nötig.

Eingehende Beratung (Nr. 3, 2,3-fach)20,11 €
Zuschlag 20 bis 22 Uhr (B)10,49 €
Summe30,60 €

Hausbesuch beim fiebernden Kind

Werktag, 21:30 Uhr. Hausbesuch, 8 km von der Praxis. Beratung und körperliche Untersuchung.

Besuch (Nr. 50, 2,3-fach)46,92 €
Beratung (Nr. 1, 2,3-fach)10,72 €
Symptombezogene Untersuchung (Nr. 5, 2,3-fach)10,72 €
Zuschlag 20 bis 22 Uhr (F)15,15 €
Wegegeld 8 km, Nachtzeit (§ 8 GOÄ)15,34 €
Summe98,85 €

Hausbesuch am Sonntagvormittag

Sonntag, 10 Uhr. Hausbesuch, 12 km von der Praxis. Beratung und körperliche Untersuchung.

Besuch (Nr. 50, 2,3-fach)46,92 €
Beratung (Nr. 1, 2,3-fach)10,72 €
Symptombezogene Untersuchung (Nr. 5, 2,3-fach)10,72 €
Zuschlag Sonn- und Feiertag (H)19,82 €
Wegegeld 12 km, Tageszeit (§ 8 GOÄ)15,34 €
Summe103,52 €

Hausbesuch mitten in der Nacht

Werktag, 2:30 Uhr. Hausbesuch, 15 km von der Praxis. Beratung und körperliche Untersuchung.

Besuch (Nr. 50, 2,3-fach)46,92 €
Beratung (Nr. 1, 2,3-fach)10,72 €
Symptombezogene Untersuchung (Nr. 5, 2,3-fach)10,72 €
Zuschlag 22 bis 6 Uhr (G)26,23 €
Wegegeld 15 km, Nachtzeit (§ 8 GOÄ)25,56 €
Summe120,15 €

Was Sie dazu wissen sollten

  • Alle ärztlichen Leistungen sind zum 2,3-fachen Regelsatz der GOÄ angesetzt. Zuschläge dürfen nach der Gebührenordnung ausschließlich zum einfachen Satz berechnet werden – sie lassen sich nicht steigern.

  • Zwischen 19 und 20 Uhr gilt noch kein Zeitzuschlag. In dieser Stunde fällt die Rechnung entsprechend niedriger aus.

  • Kommen weitere Leistungen hinzu – etwa ein EKG, eine Blutzuckermessung, eine Wundversorgung, eine Infusion oder ein abgegebenes Medikament –, werden diese zusätzlich nach GOÄ berechnet.

  • Es handelt sich um Beispiele, nicht um Festpreise. Abgerechnet wird am Ende das, was medizinisch tatsächlich nötig war.

  • Gesetzlich Versicherte tragen diese Kosten selbst; eine Erstattung durch die Krankenkasse ist dafür nicht vorgesehen. Privatversicherte reichen die Rechnung wie gewohnt bei ihrer Versicherung ein.

Und wenn das Geld gerade nicht da ist?

Dann sagen Sie es mir. Es wird niemand abgewiesen, weil eine Rechnung im Weg steht – dafür finden wir eine Lösung. Sie soll Sie nicht davon abhalten anzurufen.

Häufige Fragen

Was Patientinnen und Patienten uns fragen.

Muss ich das nutzen?

Nein. Es ist ein freiwilliges Zusatzangebot. Wenn Sie es nicht möchten, ändert sich für Sie überhaupt nichts – der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 steht Ihnen wie bisher offen.

Bin ich Stammpatient?

Wenn Sie bei uns eingeschrieben sind und wir Sie regelmäßig hausärztlich betreuen: ja. Im Zweifel fragen Sie einfach beim nächsten Termin in der Sprechstunde nach.

Sind Sie wirklich immer erreichbar?

Nein – und das sage ich lieber vorher als hinterher. Urlaub, Fortbildung, eigene Krankheit: dann ist die Nummer nicht besetzt. Ich kündige das an, so gut es geht. In diesen Zeiten führt der Weg über die 116117.

Ändert das etwas an meiner normalen Behandlung?

Nein. Ihre reguläre hausärztliche Versorgung in der Sprechstunde bleibt unverändert Kassenleistung. Privat abgerechnet wird ausschließlich das, was außerhalb der Praxiszeiten stattfindet – und auch nur dann, wenn Sie es vorher schriftlich so vereinbart haben.

Muss ich vorher etwas unterschreiben?

Ja. Eine kurze Vereinbarung, in der steht, dass Sie diese Leistung ausdrücklich als Privatbehandlung wünschen und dass Ihre Krankenkasse die Kosten dafür nicht übernimmt. Sie bekommen sie in der Praxis und nehmen sie in Ruhe mit nach Hause.

Was ist mit meinen Kindern?

Kinder, die bei uns eingeschrieben sind, sind selbstverständlich eingeschlossen. Sie sind sogar der häufigste Grund für einen Anruf am Abend.

Was, wenn ich Sie nicht erreiche?

Dann rufen Sie bitte die 116117 an und warten nicht ab. Bei Warnzeichen wie Atemnot, Bewusstlosigkeit oder Verdacht auf Herzinfarkt immer sofort die 112 – unabhängig davon, ob Sie es bei mir versucht haben.

Warum geht das nicht über die Krankenkasse?

Weil eine durchgehende Erreichbarkeit in dieser Form über die vertragsärztliche Vergütung nicht abgebildet ist. Sie ließe sich darauf nicht aufrechterhalten – dann gäbe es dieses Angebot schlicht nicht.